Wenn
es um die Kreditwürdigkeit schon etwas schlimmer steht, dann finden
sich im Netz auch Angebote für einen Handyvertrag trotz negativer Schufa.Mit Handyverträgen ist das so eine Sache. Auf der einen Seite existiert keine offizielle Begrenzung wie viele man abschließen darf, aber trotzdem wird man nicht beliebig zur Unterschrift gelassen. Die Anbieter sind schließlich daran interessiert, dass die Kunden für die gebotenen Dienste auch zahlen. Um dieses zu gewährleisten, wurde die Schufa gegründet. Dieses Institut wird durch die angeschlossenen Unternehmen finanziert und hat die Aufgabe, diese vor zahlungsunwilligen Kunden zu schützen. Um das zu bewerkstelligen sammeln sie verfügbare Finanz- und Kreditdaten und werten diese aus. Das Ergebnis ist ein individueller Punkteindex der von Kreditkartenunternehmen oder auch den Anbietern von Handyverträgen genutzt wird, um die Kreditwürdigkeit und die Zuverlässigkeit eines Kunden einzuschätzen. Wie genau dieser Score berechnet wird ist ein wohlbehütetes Geheimnis, es gilt jedoch als sicher, dass die Anzahl der eröffneten Girokonten, häufige Wohnortswechsel und mehrfache Lastschriftrückbuchungen einen negativen Einfluss haben. Positiv- wie Negativmerkmale werden drei Jahre lange gespeichert, so dass ein schnell behobenes Negativmerkmal trotzdem noch über Jahre für Probleme sorgen kann. Die Entscheidung für oder gegen einen Vertrag fällt dabei allerdings nicht die Schufa sondern der Anbieter. Dieser trägt das Risiko, dass er aufgrund des Punktewerts abschätzen kann. Da die unterschiedlichen Anbieter aber negative Eintragungen nicht immer gleich interpretieren, ist es nicht so ungewöhnlich, dass ein Anbieter einem Vertrag zustimmt, während ein anderer diesen vorher abgelehnt hat. Diese Methode klappt allerdings nur bei weniger drastischen Fällen. Wenn es um die Kreditwürdigkeit schon etwas schlimmer steht, dann finden sich im Netz auch Angebote für einen Handyvertrag trotz negativer Schufa. Bei diesen Anbietern wird ein Vertrag nur gegen die Zahlung einer Kaution bewilligt, die dem Kunden zurückgezahlt wird, sofern dieser eine Probezeit ohne Komplikation besteht und es keine Probleme mit dem Bezahlen der Rechnungen gibt.